Erstes Hearing des Verbundprojekts zum Thema: »Recht und Moral – Translating Doping«
Erstes Hearing des Verbundprojekts zum Thema: »Recht und Moral – Translating Doping«
am 16. Oktober 2009
Bei dem Hearing fanden zwei Themenrunden statt:
(1) Recht und Moral
Als umfassende Problematik muss zunächst das Verhältnis von Recht und Moral in den Blick genommen werden, da die Komplexität und auch vor allem die Schwierigkeiten des Dopingproblems maßgeblich auf einer Verrechtlichung des Anti-Doping-Diskurses beruhen. In der Podiumsdiskussion (1) sollen daher die für die gesamte Moderne konstitutiven Bestimmungen des Rechts und der Moral in Bezug auf die Dopingthematik erörtert werden. Konkret gibt es in diesem Bereich zahlreiche Probleme, etwa dadurch dass bestimmte Medikamente verboten sind, andere aber nicht oder noch nicht. Nicht in jedem Fall lässt sich klar unterscheiden, aus welchem Grund eine Unterscheidung zwischen erlaubten und nicht erlaubten Präparaten vorgenommen worden ist. Jedenfalls ist nicht immer die Leistungssteigerung oder eine vermutete Schädigung des Athleten ausschlaggebend. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es sich bei den Anti-Dopingbestimmungen um positiv gesetztes Recht handelt, das partiell und in konkreten Fällen von der alltäglichen moralischen Intuition abgekoppelt ist. Dazu trägt sicherlich auch das so genannte Enhancement bei, die Verbesserung kognitiver Leistungen und emotiver Befindlichkeiten bei Gesunden, um zum Beispiel im Beruf besser konzentriert und leistungsfähiger zu sein. Dieser Befund eines Auseinanderscherens von moralischen und rechtlichen Normen betrifft nicht nur auf das Doping zu, sondern ist für die gesamte Moderne charakteristisch. Für das erste Hearing sollen Experten gewonnen werden, die über Grenzen und Möglichkeiten des Dopingverbots Auskunft geben können und die über die rechtlichen und moralischen Implikationen des Dopings geforscht haben.
(2) Strafrecht oder Freigabe
In einem politischen Sinne konkret ist auch die Frage nach einer Aufnahme des Dopingverbots in das Strafrecht. Eine solche stark umstrittene Forderung gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch in einigen Nachbarländern. Hier geht es vor allem darum, zu prüfen, welche Konsequenzen eine Aufnahme des Dopingverbots in das Strafrecht hätte, und andererseits, welche Folgen aus einer Dopingfreigabe zu erwarten wären, beides zunächst unter dem Fokus der rechtlichen Perspektive. Natürlich spielt dabei auch eine Rolle, wie der Sport insgesamt politisch gesehen wird, welche Aufgaben und welche Möglichkeiten ihm eingeräumt werden. Klar ist, dass niemand wollen kann, dass Athleten durch die Einnahme von Dopingmitteln krank werden. Fraglich ist aber, inwieweit man den Willensakt einer Person einschränken kann und ob man durch Verbote und Kontrollen tatsächlich den Medikamentenmissbrauch im Sport stoppen kann. Die Verbände favourisieren faktisch die Kontrolle ihrer Athleten, indem sie ihren Sportlern vorschreiben, dass Dopingkontrollen stattzufinden haben. Das tangiert bisher die rechtliche Sphäre des Staates nicht, sondern ist Verbandsrechts. Der Staat sorgt seinerseits durch das Arzneimittelrecht für den Schutz der Gesundheit der Bürger. Eine generelle Aufnahme des Dopingverbots in das Strafrecht würde hier eine veränderte Ausgangslage schaffen.
1. Podium: Grundlegende Fragen zu Recht und Moral
Moderation: PD Dr. Stefan Büttner-von Stülpnagel (Potsdam)
- Dr. Michael Fuchs (Philosophie, Bonn)
- Prof. Dr. Bernd Ladwig (Politik- und Sozialwissenschaften, FU Berlin)
- Prof. Dr. Carsten Momsen (Strafrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht, Saarbrücken)
- Prof. Dr. Wolfgang Schild (Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie, Bielefeld)
- Prof. Dr. Volker Schürmann (Sportphilosophie, Köln)
2. Podium: Zukünftiger normativer Umgang mit dem
Doping: Strafrecht oder Freigabe?
Moderation: PD Dr. Stefan Büttner-von Stülpnagel (Potsdam)
- Mattias Heitmann Mag. Pol. (Publizist, Frankfurt a. M.)
- Dr. Rico Kauerhof (Rechtsanwalt, Philosoph, ehem. Leistungssportler,Leipzig)
- Martin Krauß (Politikwissenschaftler, Sportjournalist, Berlin)
- Dr. Karlheinz Zeilberger (Sportarzt, München) n.n.
- Prof. Dr. Manfred Kietzmann (Tiermedizin, Hannover)